Staatsanwaltschaft

Absturz eines A320 vor Perpignan Folge menschlichen Versagens


PERPIGNAN - Die französische Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen zum Absturz eines Airbus A320 (Reg.: D-AXLA) am 27. November 2008 vor Perpignan ein. Das von XL Airways geleaste Flugzeug war auf einem Abnahmeflug vor der Rückgabe an Air New Zealand verunglückt. Alle sieben Menschen an Bord kamen bei dem Absturz vor der französischen Mittelmeerküste ums Leben. Der Abschlussbericht zu dem Unglück soll gegen Jahresende vorgelegt werden.

Ein Zwischenbericht des ermittelnden BEA, der das Geschehen bereits weitgehend rekonstruierte, liegt seit Februar 2009 vor. Nach Erkenntnissen der Behörde kippte der A320 bei einem Stall-Test in zu geringer Höhe auf die Seite und stürzte ab. Eine noch unveröffentlichte Vorabfassung des Abschlussberichts stützt diese Erkenntnis.

Das Manöver, das letztlich zum Strömungsabriss führte, sei "in nicht angemessener und unvorbereiteter Art und Weise" sowie unter "ungeeigneten Bedingungen" durchgeführt worden, zitierte die Staatsanwaltschaft in dieser Woche aus dem Papier.

Der Airbus A320 habe sich bei Einleitung des Tests in einer Restflughöhe von lediglich rund 2.000 Fuß befunden. Das BEA wies bereits im Zwischenbericht darauf hin, dass Low Speed-Tests nach Anweisung des Herstellers Airbus nur ab mindestens FL140 (14.000 Fuß) durchgeführt werden sollten.

Sonden außer Funktion

Nach Auswertung der Flugschreiber stieg die Maschine kurz vor dem Absturz in einem steilen Winkel von 57 Grad mit 40 Grad linksseitiger Neigung auf 3.800 Fuß. Dieser extreme Pitch wurde auch durch die Flugcomputer des Airbus nicht korrigiert. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft waren zwei von drei Außensonden zum Zeitpunkt des Unfalls außer Funktion.

Der Ausfall der Sonden könnte eine Folge von Reinigungsarbeiten am Jet tags zuvor sein, sagte Staatsanwalt Domnique Alzeari. Dennoch sei der Unfall "nicht ursächlich auf einen Wartungs- oder Designfehler zurückzuführen". Die Staatsanwaltschaft werde in der Sache daher keine Strafverfahren einleiten.




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