Flughafen Frankfurt
Posch: Null Nachtflüge, wenn Bundesverwaltungsgericht mitzieht
FRANKFURT - Der hessische Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) will ein dauerhaftes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen durchsetzen, wenn das Bundesverwaltungsgericht es zulässt. In einem Interview mit der "Frankfurter Neuen Presse" (Freitag-Ausgabe) sagte Posch, wenn sich aus der Entscheidung der Leipziger Richter ergebe, "dass null Nachtflüge möglich sind, dann sind die Voraussetzungen erfüllt, auch diesen Teil des Mediationsergebnisses umzusetzen".
Der für den Flughafenausbau zuständige Minister unterstrich seine Bereitschaft, den Planfeststellungsbeschluss in diesem Punkt zu ändern, der derzeit noch durchschnittlich 17 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht müsse dazu jedoch eine neue Abwägung vorschreiben. Auf die Frage, wie er mit einem möglichen Spielraum im Urteil zwischen Null und 17 Flügen umgehen werde, sagte Posch: "Dann setzen wir das von der Mediation geforderte strikte Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr um."
Derzeit wird in Frankfurt nachts nicht geflogen, weil der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein Nachtflugverbot verhängt hat. Die Landesregierung hat diesen Spruch vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten, weil sie eine höchstrichterliche Klärung will. In Sicht der Flughafengegner und der Opposition klagt die Regierung damit auf mehr Nachtflüge. Die Revision solle zurückgezogen werden, verlangen sie. Im März soll in Leipzig die mündliche Verhandlung stattfinden.
© dpa-AFX | Abb.: world-of-aviation.de, Bjoern Schmitt Aviation Photography | 20.01.2012 06:56
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@olfrygt,
"Das Bundesverwaltungsgericht "zieht mit". Merkwürdige Rechtsauffassung."
Wenn Du ein Auto (mit Vertrag) kaufst (mit Motor) und das Auto aber ohne Motor geliefert wird, dann zieht das angerufene Gericht mit, wenn es Deiner Klage zustimmt!
Es gibt z. Z. kein Gesetz, daß Nachtflug verbietet!!!!!!!!!!!!
In Frankfurt gibt es aber eine Vereinbarung (Meditation), keinen Nachtflug durchzuführen. Diese Vereinbarung hatte Koch gekippt - in eigener Machvollkommenheit oder Machtverkommenheit. (Wenn er so etwas in seinem jetzigen Job macht, wird er fristlos gekündigt!).
Soviel zur Zuverlässigkeit der Politiker.
Das Urteil des BVerwG wird rechtsbindend sein. Wem das Urteil nicht passt kann noch den Gang vor das BVerfG oder vielleicht auch den EuGHMR antreten, falls diese Gerichte die Klage überhaupt zulassen.
Es ist durchaus vorstellbar dass das BVerwG im Fall FRA ähnlich urteilen wird wie beim neuen Berliner Flughafen. Von 24h bis 5h darf bis auf einige Ausnahmen nicht geflogen werden. Durchschnittlich 77 Flüge sind in den zwei Stunden davor und zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr insgesamt erlaubt, ausgenommen sind Flugzeuge in Luftnotlage, Medicals, etc.
Die Politik wäre gut beraten sich vor dem Urteil zurückzuhalten und die Unabhängigkeit der Richter zu respektieren.
Entschuldigung bitte. Wenn das Bundesverwaltungsgericht sagt, dass es keine Nachtflüge gibt, dann hat das umgesetzt zu werden. Was da dieses rechtlich vollkommen nichtige Mediationsding damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz. Wichtig ist, das, was rechtlich bindend ist (Gerichtsurteil) und nicht irgendwas, das nach Gutdünken umgesetzt wird oder auch nicht (Mediation Schmediation)
Das Bundesverwaltungsgericht "zieht mit". Merkwürdige Rechtsauffassung.