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Airlines beklagen restriktive Auslegung von Nachtflugverbot

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Lufthansa Airbus A320, © Deutsche Lufthansa AG
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FRANKFURT - Am Frankfurter Flughafen klagen die Fluggesellschaften über die ihrer Ansicht nach zu enge Auslegung des Nachtflugverbots ab 23.00 Uhr. Eine derartig rigide Handhabung sei weltweit einmalig, warnten am Mittwochabend Vertreter von Lufthansa und Condor beim Luftfahrt-Presse-Club in Frankfurt. Schon mehrfach seien voll besetzte Maschinen wegen Zeitüberschreitungen ans Terminal zurückbeordert und die Passagiere in Hotels untergebracht worden.

"Derzeit bluten die Airlines", sagte Condor-Geschäftsführer Uwe Balser. "Tausende Passagiere und tausende Tonnen Fracht sind seither zurückgegangen", sagte Fraport-Cheforganisator Peter Schmitz.

Bei zunehmend schlechter Witterung drohten am größten deutschen Flughafen in den kommenden Monaten zum jeweiligen Tagesbetriebsende große Staus, mahnten die Fluggesellschaften. Möglicherweise müssten schon bald wieder tausende Passagiere in den Terminals übernachten, wenn die Maschinen nicht mehr rauskämen. "Bei starkem Schneefall und Frost wird der Ablauf unter anderem wegen der notwendigen Enteisungen fast unkalkulierbar", sagte der Frankfurter Lufthansa-Stationsleiter Andreas Döpper.

Ein internationales Drehkreuz in Europa benötige Start- und Landerechte für Interkontinental-Verbindungen am späten Abend, sagte Döpper. Derzeit seien in Frankfurt solche Flüge nach 22 Uhr nicht mehr seriös planbar. Die Lufthansa habe in der Folge zahlreiche Flüge vorverlegt und verliere damit spätere Umsteigerverkehre. Die Verluste allein für das Passagiergeschäft beziffert der Manager auf 10 Millionen Euro für den Winterflugplan. Dazu kommen Verluste bei der Fracht, die vom Nachtflugverbot besonders stark betroffen ist.

Verspätete Jets dürfen in Frankfurt noch bis 24 Uhr landen, wenn ihre Verspätung nicht bereits im Flugplan angelegt war. Starts sind nach 23 Uhr nur noch per Einzelgenehmigung aus Gründen möglich, die von der Fluglinie selbst nicht zu vertreten sind. Diese Regelungen der Planfeststellung gelten unabhängig davon, ob das Bundesverwaltungsgericht im März für oder gegen das Nachtflugverbot entscheidet.

Die Planfeststellung sieht durchschnittlich 17 Nachtflüge vor nach bis zu 50 in den vergangenen Jahren. Derzeit gilt bis zum Urteil ein vorläufiges Nachtflugverbot.

© dpa-AFX | Abb.: Deutsche Lufthansa AG | 15.12.2011 14:46




Leser-Kommentare (51)

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26.12.2011 23:47
Passagiere, die unfreiwillig wegen Nachtflugverbot auf Feldbetten schlafen müssen oder ins Hotel verfrachtet werden, dürften sich auch bald selbst wie Luftfracht vorkommen! ;-)

Nöö, die dürften bald vor Gericht Klagen einreichen. Dreimal dürft ihr raten, wer die verklagte Partei sein wird...
26.12.2011 20:42
Uuups..

ja stimmt, danke für den Hinweis.
25.12.2011 21:32
uuups.....

ich denke Du meintest diesen Linke hier:

 http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/politik/gruene-wollen-nachtflugverbot-am-hahn/26020

LG Alex


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